KFZ-Steuern sparen

Produktübersicht | Steuertabelle | Plaketten | Dokumente | FAQ | Bestellhinweise | AGB
 

FAQ - häufige Fragen

zur Erläuterung der angebotenen Produkte und der Steuersparmöglichkeiten für Fahrzeuge, die nicht in der Produktauswahl angegeben sind, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise:

  1. Was ändert sich an der KFZ-Steuer?
  2. Was hat es mit der Förderung für Diesel-Fahrzeuge auf sich?
  3. Was ändert sich durch die Feinstaubverordnung?
  4. Wo kann ich technische Informationen zum City-Filter® finden?
  5. Welche Steuersparmöglichkeiten gibt es?
  6. Welches ist die geeignete Möglichkeit für mein Fahrzeug?
  7. Mein Fahrzeug ist nicht in der Produktliste aufgeführt, was kann ich tun?
  8. Wer steht hinter diesem Internetangebot?
  9. Wer ist HJS?



Was ändert sich an der KFZ-Steuer?

Zum 1. Januar 2004 laufen die abgesenkten Steuersätze für Pkw aus, die den Abgasnormen Euro 4, D 4, Euro 3, D 3 und Euro 2 entsprechen oder höchstens 90 g Kohlendioxid je km ausstoßen (so genannte 3-Liter-Autos). Insgesamt sind etwa 20 Mio. Fahrzeuge betroffenen, für die bei durchschnittlichem Hubraum mit zusätzlichen Kosten bis zu 32 EUR im Jahr je nach Abgasverhalten und Antriebsart gerechnet werden muss.

Die Anhebung geht auf das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 18. April 1997 zurück, welches die Besteuerung für Pkw noch stärker emissions- statt hubraumbezogen ausgeprägt hat. Bereits damals war erkennbar, dass die Steuerbefreiungen und die abgesenkten Steuersätze für besonders schadstoff- und CO2-reduzierte Pkw nur befristet gewährt und nicht oder wenig schadstoffreduzierte Pkw höheren Steuersätzen unterliegen werden.

Die Wirkungen der damals getroffenen Regelungen verteilen sich über 8 Jahre. Sie sind insgesamt aufkommensneutral angelegt und begünstigen die vorzeitige Einhaltung von zukunftsorientierten EU-Abgasnormen. Im genannten Zeitraum treten mehrere gestaffelte Steuersatzerhöhungen in Kraft. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2001 für alle wenig und nicht schadstoffreduzierten Pkw der Abgasnorm Euro 1 und schlechter. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2005 für wenig schadstoffreduzierte Pkw vorgesehen.

Die Kraftfahrzeugsteuer fließt vollständig den Bundesländern zu, die diese Steuer auch verwalten. Festsetzungsbescheide werden über das ganze Jahr 2004 ergehen, jeweils abhängig vom ursprünglichen Tag der Fahrzeugzulassung. Sie enthalten neben der höheren Steuer für die folgenden 12 Monate den tageweise berechneten Differenzbetrag seit 1. Januar 2004. In einigen Fällen wurde bereits festgesetzt. Dazu gehören Euro-4-Pkw, deren Steuerbefreiung in 2004 oder 2005 ausläuft.

Für Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter erhöht sich die Steuer in der Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2011 um 1,20 Euro je 100 ccm.

Über Einzelheiten informiert auch die Broschüre "Kfz-Steuer für Pkw" (PDF-Download, 874KB) des Bundesministeriums der Finanzen, die seit 1997 ständig aktualisiert aufgelegt wird.

[Quelle: Oberfinanzdirektion Hannover]


Was hat es mit der Förderung für Diesel-Fahrzeuge auf sich?

Das 4. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes tritt am 01.04.2007 in Kraft und enthält im wesentlichen folgende Regelungen:

Das Halten von partikelreduzierten Diesel-Pkw, die bis zum 31.12.2006 erstmals zugelassen wurden, ist zeitlich befristet von der Steuer befreit. Die Befreiung endet, wenn die Steuerersparnis den Betrag von 330 Euro erreicht hat.

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass das Fahrzeug in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2009 mit einem Partikelfilter nachgerüstet wird.

Die Befreiung beginnt mit dem Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde die Voraussetzungen für die Einstufung in die festgelegten Partikelminderungsstufen erfüllt sind.

Für partikelreduzierte Diesel-Pkw, die bereits in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.03.2007 nachgerüstet wurden, beginnt die Befreiung erst am 01.04.2007. Sie wird dem Halter gewährt, für den das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt zugelassen ist.

Nach Ablauf des Befreiungszeitraums unterliegen diese Fahrzeuge wieder den regulären Steuersätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG.

Für Pkw ohne Rußpartikelfilter erhöht sich die Steuer in der Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2011 um 1,20 Euro je 100 ccm.

[Quelle: Oberfinanzdirektion Hannover]

Eine Möglichkeit zur Nachrüstung Ihres Diesel-Fahrzeugs bietet Ihnen der HJS City-Filter.


Was ändert sich durch die Feinstaubverordnung?

Seit März 2007 gilt bundesweit die sog. Kennzeichnungsverordnung oder auch Feinstaubverordnung. Sie ist die gesetzliche Grundlage zur Erteilung von Fahrverboten für Fahrzeuge welche nicht die Voraussetzungen für emissionsarme Kraftfahrzeuge erfüllen.

Durch eine entsprechende Nachrüstung mit einem Partikelfilter ist es möglich, von den Beschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen zu werden.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung sowie Plakettenvergabe und Einstufung Ihres Fahrzeugs in die sog. Partikelminderungsstufen (PM-Stufen) finden Sie auf unseren entsprechenden Informationsseiten.


Wo kann ich technische Informationen zum City-Filter® finden?

Der Original-DPF® City-Filter® ist eine Entwicklung von HJS. Dieser Rußpartikelfilter für Dieselfahrzeuge wurde mit dem Deutschen Umweltpreis 2003 ausgezeichnet.

Ausführliche Informationen und technische Infos zum City-Filter® finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Website: www.cityfilter.de


Welche Steuersparmöglichkeiten gibt es?

Für einige Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, durch Nachrüstung eines geregelten Katalysator-Systems oder auch mit einem Diesel-Partikelfilter die Emissionswerte zu senken und so in eine günstigere Steuerklasse zu wechseln. Die Firma HJS bietet dafür eine Reihe von Kat-Produkten an, über die Sie sich auf diesen Internetseiten informieren und diese auch gleich bestellen können.

Eine besonders interessante und preisgünstige Möglichkeit stellt dabei das HJS EURO TR2-System dar. Mit diesem elektronischen Regelsystem können Fahrzeuge, die bereits über einen geregelten Kat ab Werk verfügen, von der teuren EURO 1 Norm in die deutlich günstigere EURO 2 Norm umgestuft werden.


Welches ist die geeignete Möglichkeit für mein Fahrzeug?

Je nach Voraussetzungen, die Ihr Fahrzeug erfüllt (Otto-/Diesel-Motor; vorhandenes Kat-System, etc.) kommen ggf. unterschiedliche Aufrüstmöglichkeiten in Fragen. Am einfachsten finden Sie dies heraus, wenn Sie die Fahrzeugauswahl auf der Homepage verwenden. Damit gelangen Sie direkt zu einer Auswahl an geeigneten Möglichkeiten für Ihren Fahrzeugtyp.

Weitere Hinweise zu den Einbauvoraussetzungen finden Sie in den Erklärungstexten der jeweiligen Nachrüstsysteme.


Mein Fahrzeug ist nicht in der Produktliste aufgeführt, was kann ich tun?

Die Auflistung der Fahrzeughersteller und Fahrzeugtypen auf den Produktseiten in diesem Internetauftritt entspricht vom Inhalt und Umfang her den Produktkatalogen der Firma HJS auf dem aktuellen Stand - und Lieferfähigkeit -. Sollte Ihr Fahrzeug nicht in den Produktlisten aufgeführt sein, so können wir Ihnen leider keinen passenden Nachrüstsatz anbieten.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es Nachrüstmöglichkeiten von anderen Kat-Herstellern gibt, oder Ihr Fahrzeug durch andere Maßnahmen steuerbegünstigend umgerüstet werden kann.

Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Herstellerfirma HJS Leistritz zu wenden (siehe unten) - ggf. ist eine Nachrüstmöglichkeit in Vorbereitung, die in den aktuellen Katalogunterlagen noch nicht enthalten ist.


Wer steht hinter diesem Internetangebot?

Bei dem Internetangebot www.ich-will-kfz-steuer-sparen.de handelt es sich um einen Online-Shop der Firma SKANDIX speziell für HJS-Katsysteme. SKANDIX ist Vertriebspartner von HJS.

Für weitergehende Informationen zu den HJS-Produkten oder für Fragen an den Hersteller besuchen Sie bitte die HJS-Homepage unter www.hjs.com.


Wer ist HJS?

HJS Leistritz ist führender Anbieter von Abgastechnik und Abgasreinigungs-Systemen für den nationalen und internationalen Autoersatzteilemarkt:

HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
Dieselweg 12
D-58706 Menden

Telefon: + 49 2373 987-0
Telefax: + 49 2373 987-199
E-Mail: marketing@hjs.com
Internet: www.hjs.com

 Produkte
City-Filter
Euro TR2
Upgrade-Kat
Kat 2000
Oxi-Kat
   

Ein Angebot der SKANDIX AG © 2004-2009 - SKANDIX AG, Richtershöhe 6, 38729 Lutter, Tel. 05383-960096