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Plakettenvergabe und PM-Stufen

Die Partikelminderungs-Stufen (PM-Stufen) bilden die Grundlage für die geplante steuerliche Förderung und die Kennzeichnungsverordnung. In der nachfolgenden Tabelle können Sie erkennen, welche PM-Stufe Sie für Ihren Fahrzeugtyp durch eine Umrüstung mit dem HJS City-Filter erreichen können. Dazu benötigen Sie lediglich die Schlüsselnummern zu 1 bzw. bei einem neuen Fahrzeugschein zu 14.1 aus Ihrem Kraftfahrzeugschein. Zu den Angaben in Ihrem KFZ-Schein lesen Sie bitte die Erläuterungen.

Schlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren PM-Stufe Erläuterungen
14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 40 oder 77 bzw. 25, 26, 35, 41, 49, 50, 51 oder 52 PM1 Für Diesel-Pkw mit Euro1-Norm oder Euro2-Norm sowie für schwere Pkw der Gruppe II und III gemäß der RL 98/69/EG Zeile A. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 50 mg/km (Euro3-Norm) einhalten.
30, 31, 36, 37, 42, 44-48 oder 67-70 PM2 Für Diesel-Pkw mit Euro3-Norm sowie für schwere Pkw der Gruppe II und III gemäß der RL 98/69/EG Zeile B. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 25 mg/km (Euro4-Norm) einhalten.
32, 33, 38, 39, 43 oder 53-66 PM3 Im wesentlichen für Diesel-Pkw mit Euro4-Norm. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 12,5 mg/km (halbierter Partikelgrenzwert der Euro4-Norm) einhalten.
  PM4 Für zwar ab Werk vorgerüstete, aber noch nicht mit einem geregelten Partikelfilter ausgerüstete Euro 4-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Neufahrzeuge vorgesehene Partikelgrenzwert von 5 mg/km eingehalten werden.
  PM5 Für Euro 3- und Euro 4-Diesel-PKW, die am Tage ihrer Erstzulassung den vorgesehenen Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten.


Nachfolgend können Sie sehen, wie sich Ihre Schadstoffklasse durch die Nachrüstung mit dem HJS City-Filter verbessern lässt:

Schadstoffklasse und Plakette ohne Nachrüstung Euro1 Euro2 Euro3 Euro4
(ohne Filter)
Euro4
Keine 2 3 4 4
V Nachgerüstet mit Diesel-Upgrade Kat Nachgerüstet mit Original-DPF® City-Filter® Neuwagen mit DPF ab Werk
Schadstoffklasse und Plakette mit Nachrüstung Euro2 Euro2 Euro3 Euro4 Euro4
2 3 4* 4 4 4
PM-Stufe   PM1 PM2 PM3 PM5

*) Fahrzeuge der Klasse M (Pkw-Zulassung) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t, die durch Ausrüstung mit einem City-Filter die Anforderungen der Stufe PM1 erfüllen, erhalten die grüne Plakette.


Weitere Informationen im Internet:

 Produkte
City-Filter
Euro TR2
Upgrade-Kat
Kat 2000
Oxi-Kat
   

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