Plakettenvergabe und PM-Stufen
Die Partikelminderungs-Stufen (PM-Stufen) bilden die Grundlage für die geplante steuerliche Förderung und die Kennzeichnungsverordnung. In der nachfolgenden Tabelle können Sie erkennen, welche PM-Stufe Sie für Ihren Fahrzeugtyp durch eine Umrüstung mit dem HJS City-Filter erreichen können. Dazu benötigen Sie lediglich die Schlüsselnummern zu 1 bzw. bei einem neuen Fahrzeugschein zu 14.1 aus Ihrem Kraftfahrzeugschein. Zu den Angaben in Ihrem KFZ-Schein lesen Sie bitte die Erläuterungen.
| Schlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren |
PM-Stufe |
Erläuterungen |
| 14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 40 oder 77 bzw. 25, 26, 35, 41, 49, 50, 51 oder 52 |
PM1 |
Für Diesel-Pkw mit Euro1-Norm oder Euro2-Norm sowie für schwere Pkw der Gruppe II und III gemäß der RL 98/69/EG Zeile A. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 50 mg/km (Euro3-Norm) einhalten. |
| 30, 31, 36, 37, 42, 44-48 oder 67-70 |
PM2 |
Für Diesel-Pkw mit Euro3-Norm sowie für schwere Pkw der Gruppe II und III gemäß der RL 98/69/EG Zeile B. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 25 mg/km (Euro4-Norm) einhalten. |
| 32, 33, 38, 39, 43 oder 53-66 |
PM3 |
Im wesentlichen für Diesel-Pkw mit Euro4-Norm. Nach der Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert von 12,5 mg/km (halbierter Partikelgrenzwert der Euro4-Norm) einhalten. |
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PM4 |
Für zwar ab Werk vorgerüstete, aber noch nicht mit einem geregelten Partikelfilter ausgerüstete Euro 4-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Neufahrzeuge vorgesehene Partikelgrenzwert von 5 mg/km eingehalten werden. |
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PM5 |
Für Euro 3- und Euro 4-Diesel-PKW, die am Tage ihrer Erstzulassung den vorgesehenen Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten. |
Nachfolgend können Sie sehen, wie sich Ihre Schadstoffklasse durch die Nachrüstung mit dem HJS City-Filter verbessern lässt:
| Schadstoffklasse und Plakette ohne Nachrüstung |
Euro1 |
Euro2 |
Euro3 |
Euro4(ohne Filter) |
Euro4 |
| Keine |
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Nachgerüstet mit Diesel-Upgrade Kat |
Nachgerüstet mit Original-DPF® City-Filter® |
Neuwagen mit DPF ab Werk |
| Schadstoffklasse und Plakette mit Nachrüstung |
Euro2 |
Euro2 |
Euro3 |
Euro4 |
Euro4 |
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| PM-Stufe |
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PM1 |
PM2 |
PM3 |
PM5 |
*) Fahrzeuge der Klasse M (Pkw-Zulassung) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t, die durch Ausrüstung mit einem City-Filter die Anforderungen der Stufe PM1 erfüllen, erhalten die grüne Plakette.
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Weitere Informationen im Internet:
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